Umweltprüfung

Von der Planung bis zum Bau und Betrieb unserer Stromleitungen setzen wir alles daran, die Auswirkungen für Mensch, Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Das fordert der Gesetzgeber von uns. Und das entspricht unserem unternehmerischen Selbstverständnis.

Um über die Genehmigung von Ultranet zu entscheiden, verlangt der Gesetzgeber eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Voraussetzung für die Bundesfachplanung ist darüber hinaus eine vorgelagerte strategische Umweltprüfung. Hierfür bewerten Gutachter die aktuelle Umweltsituation im Untersuchungsgebiet. Außerdem beschreiben sie, wie sich die neue Leitung voraussichtlich auswirken wird – differenziert nach sogenannten Schutzgütern.

Dazu zählen:

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  • Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.

Die Planung beinhaltet auch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Bewältigung von möglichen Konflikten. Zudem können die Genehmigungsbehörden Nebenbestimmungen festlegen, beispielsweise zur Minimierung von Baulärm oder ergänzende Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Auch die Einhaltung der Grenzwerte zum Immissionsschutz weist Amprion im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach. Wir treffen Annahmen für den Fall der maximalen Auslastung der Leitung und planen die Leitung entsprechend. Auch direkt unterhalb der Leitung erreichen wir so in der Praxis Feldstärken des elektrischen und magnetischen Feldes, die die Grenzwerte sicher unterschreiten. Mit größer werdendem seitlichem Abstand zur Leitung nehmen die elektrischen und magnetischen Felder rapide ab.