Osterath – Rommerskirchen

Nutzung der bestehenden Trasse

Auf der circa 30 Kilometer langen Strecke zwischen Osterath und Rommerskirchen wollen wir einen der bestehenden Stromkreise der 380-kV-Freileitungen künftig für den Gleichstromtransport nutzen.

Was ändert sich?

Am Großteil der Masten in diesem Abschnitt lediglich die Isolatoren ausgetauscht werden. Einige bestehende Maste werden baulich verändert, wenige neu gebaut:

In Kaarst müssen voraussichtlich zwei Masten demontiert und neu gebaut werden. Um die Gleichstromverbindung an der Umspannanlage Rommerskirchen vorbeizuführen, sind zwei neue Masten im Bereich der Anlage erforderlich.

Zwischen den Anlagen Gohrpunkt und Rommerskirchen müssen wir außerdem 16 bestehende Masten erhöhen, ebenso zwei Masten in Reuschenberg und einen Mast in Neukirchen. Dafür sind jedoch nur kleinere Baumaßnahmen notwendig. Für die Anbindung der Gleichstromverbindung an die Umspannanlage Osterath baut Amprion drei neue Masten in Meerbusch. Ein weiterer neuer Mast ermöglicht in Osterath die Verbindung des Konverters mit der Bestandsleitung.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im gesamten Planungs- und Genehmigungsverfahren wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Amprion hat das Planfeststellungsverfahren Ende September 2021 für den Teilabschnitt zwischen Osterath und Rommerskirchen bei der Bundesnetzagentur beantragt. Vorab haben wir das Gespräch mit den Kreisen, Kommunen und Verbänden gesucht und eine Infoveranstaltung für Träger öffentlicher Belange im Juni 2021 durchgeführt, um die Planung frühzeitig vorzustellen und Hinweise aufzunehmen. Auch eine Dialogtour für Bürgerinnen und Bürger mit drei  Bürgerinfomärkten in Kaarst, Neuss und Rommerskirchen fand am 29. und 30. September 2021 statt.

Die Bundesnetzagentur hat bis 14. Januar 2022 eine  schriftliche Antragskonferenz durchgeführt. Am 31. März 2022 hat die Behörde über den Untersuchungsrahmen entschieden und  hier veröffentlicht. Dieser legte die Inhalte der Planfeststellungsunterlagen fest, die Amprion bis September 2023 erstellt hat.

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planfeststellungsverfahren gestartet. Bis zum 19. Januar 2024 können Stellungnahmen bei der Behörde eingereicht werden. Die Offenlage organisiert die Behörde in digitaler Form über  www.netzausbau.de/vorhaben2-c1.

Digitaler Planungsordner

Besonders komfortabel können sich die beteiligten Träger öffentlicher Belange und auch interessierte Anwohner*innen die Planunterlagen in einem  digitalen Planungsordner ansehen. Hier sind die umfassenden Dokumente und Karten miteinander verlinkt und übersichtlich aufbereitet.