Bedarf

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der gesetzliche Auftrag zur Umsetzung der Gleichstromverbindung ist im  Bundesbedarfsplan verankert. Ultranet wird dort als Vorhaben Nr. 2 geführt. Des Weiteren wurde das Projekt in die Liste der sogenannten  PCI-Vorhaben der Europäischen Union aufgenommen: Es ist ein „Project of Common Interest“ – ein Projekt von gemeinsamem Interesse mit vordringlichem Bedarf.
Für die Aufgabe, Strom aus dem erzeugungsstarken Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden zu leiten, brauchen wir neben Ultranet zwischen Philippsburg und Osterath eine weiterführende Gleichstromverbindung vom Niederrhein nach Ostfriesland – die Leitung A-Nord, die im Bundesbedarfsplan als Maßnahme Nr. 1 geführt wird. Gemeinsam bilden Ultranet und  A-Nord den Korridor A.

Wie ein Bypass wird die Gleichstromverbindung vor allem Windenergie aus dem Norden am heute schon voll ausgelasteten Netz im Rheinland vorbei nach Süden leiten. Dort wird der Strom aus den Erzeugungsregionen im Norden dringend benötigt, denn 2022 gehen die Kernkraftwerke in Süddeutschland vom Netz. Spielt das Wetter nicht mit und weht im Norden nicht genügend Wind, können Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen übernehmen. Doch bereits heute ist die „Rheinschiene“ – die Wechselstromleitungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – voll ausgelastet.

Ein weiterer Vorteil der Gleichstromverbindung: Mit ihrer Hilfe lässt sich die Netzspannung regulieren und stabilisieren – eine Funktion, die heute vor allem konventionelle Kraftwerke übernehmen. Somit können die Konverter an den Enden der Leitung im Notfall auch den Wiederaufbau des Netzes nach einem Stromausfall unterstützen. Ein weiterer Vorteil: Die Umrichter können Gleichspannung sehr schnell ändern, etwa bei Störungen durch einen Blitzschlag und verhindern, dass Verbindungen für längere Zeit unterbrochen werden. Ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Stromübertragung in Zeiten der Energiewende zu gewährleisten.

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