Ablauf

Die  Genehmigung von Ultranet erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst legt die Bundesnetzagentur als Ergebnis der Bundesfachplanung einen 1 Kilometer breiten Trassenkorridor für den Verlauf der Leitung festgelegt. Danach folgt das Planfeststellungsverfahren für die Bestimmung der konkreten Trasse innerhalb des Korridors.

Ultranet ist das erste Leitungsbauprojekt von Amprion, das die  Bundesfachplanung durchläuft. Das neue Verfahren wurde mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eingeführt für Leitungsbauprojekte, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend gekennzeichnet sind. Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist die Bundesnetzagentur.

Das Ziel: Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange – das sind zum Beispiel Kommunen, Kreise und Vereinigungen – soll die Bundesnetzagentur einen bis zu 1.000 Meter breiten Trassenkorridor bestimmen, der sich am besten für Ultranet eignet. Beginnend mit der Strecke Riedstadt–Wallstadt (Mannheim), haben wir bis Ende 2015 für alle Amprion-Abschnitte von Ultranet die Anträge auf Bundesfachplanung gestellt. Darin beschreiben wir die gesetzlichen Grundlagen und das Ziel von Ultranet sowie die zum Einsatz kommende Technik. Zudem erläutern wir sowohl unsere Vorschläge zum Vorzugskorridor als auch zur in Frage kommenden Alternative.

Auch Anregungen und Hinweise, die wir in den Informations- und Gesprächsrunden erhalten haben, finden sich in den Unterlagen wieder. Was uns wichtig ist: Während des gesamten Verfahrens wollen wir weiter mit Ihnen im Gespräch bleiben und Sie über alle wichtigen Fristen informieren.