Genehmigung

Die Genehmigung von Ultranet erfolgt in zwei Schritten. In der Bundesfachplanung wird von der Bundesnetzagentur über einen 1 Kilometer breiten Trassenkorridor für den Verlauf der Leitung entschieden. Erst danach wird der konkrete Verlauf innerhalb des Korridors in einem Planfeststellungsverfahren festgelegt.

Das Upgrade der bestehenden Leitung zur Hybridleitung ist aus unserer Sicht die sinnvollste Lösung, die wir bei der Genehmigungsbehörde, der Bundesnetzagentur, als Vorzugsvariante beantragt haben. Zwar müssen wir im südhessischen Abschnitt zwischen Riedstadt und Wallstadt (Mannheim) auf circa 18 Kilometern ein neues Leitungsstück bauen. Allerdings können wir auch hier eine schon bestehende Trasse nutzen. An anderen Stellen unserer Vorzugstrasse können wir überwiegend bestehende Maste nutzen. Nur an sehr wenigen Stellen brauchen wir vereinzelt Masten zu erneuern.

Für die Bundesfachplanung hat Amprion eine umfassende Prüfung von möglichen Trassenkorridorverläufen durchgeführt. Eine Alternativroute zwischen Weißenthurm und Bürstadt ist Bestandteil des weiteren Alternativenvergleichs in der Bundesfachplanung. Auf dieser linksrheinischen Alternativroute, müssten wir allerdings eine komplett neue Leitung bauen – ein deutlicher Nachteil.

Welche Trassenvariante aber später wirklich umgesetzt wird, entscheidet sich erst in der Bundesfachplanung mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur.