Status

Abschnitt A

Für den 60 Kilometer langen, südhessischen Genehmigungsabschnitt A von Riedstadt nach Mannheim-Wallstadt hat die Bundesnetzagentur am 16. Januar 2019 den Bundesfachplanungsbeschluss erlassen. In ihrer Entscheidung hat sie den von Amprion beantragten Trassenkorridor bestätigt und als Planungsgrundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren genehmigt.

Für das Planfeststellungsverfahren ist der südhessische Bereich in die Abschnitte A1 (Ried - Wallstadt) und A2 (Marxheim - Ried) unterteilt.

Abschnitt A1: Ried - Wallstadt

Amprion hat am 29. Juni 2023 von der Bundesnetzagentur den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Punkt Ried in Biblis und Punkt Wallstadt in Mannheim und somit Baurecht für den Bereich erhalten. Mehr dazu in unserer  Pressemitteilung.

Vor dem Planfeststellungsverfahren hat Amprion erneut das Gespräch mit den Kreisen, Kommunen und Verbänden gesucht und unter anderem eine Infoveranstaltung für Träger öffentlicher Belange durchgeführt, um die Planung frühzeitig vorzustellen und Hinweise aufzunehmen. Auch eine  Dialogtour für Bürger mit vier Bürgerinfomärkten in Biblis, Bürstadt, Lampertheim und Viernheim haben wir Anfang April 2019 durchgeführt. Die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur fand daraufhin am 25. Juni 2019 statt. Aufgrund der Ergebnisse hat die Bundes­netzagentur am 7. August 2019 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. 2020 und 2021 folgten digitale Veranstaltungen im Vorfeld der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger.

Amprion hat die Planfeststellungsunterlagen am 29. November 2021 bei der  Bundesnetzagentur eingereicht, die deren Vollständigkeit am 23. Dezember 2021 bestätigt hat. Die Offenlage organisiert die Behörde aufgrund der Covid19-Pandemie digital. Die Öffentlichkeit hatte vom 17. Januar bis 16. März 2022 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Während der Offenlage hat Amprion bei zwei digitalen Sprechstunden im Februar 2022 Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Unterlagen beantwortet.

Bei einem Erörterungstermin am 12. Juli 2022 in Worms hat die Bundesnetz­agentur die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert und daraufhin im Juni 2023 eine Entscheidung getroffen.

Die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 29. Juni 2023 erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der  Bundesnetzagentur.

 Planfeststellungsunterlagen (§21 NABEG)

Abschnitt A2: Marxheim - Ried

Amprion hat das Planfeststellungsverfahren im Mai 2022 beantragt. Vorab hat Amprion erneut das Gespräch mit den Kreisen, Kommunen und Verbänden gesucht und unter anderem eine Infoveranstaltung für Träger öffentlicher Belange durchgeführt, um die Planung frühzeitig vorzustellen und Hinweise aufzunehmen. Auch eine öffentliche Dialogtour für Bürgerinnen und Bürger mit Terminen in Groß-Gerau, Flörsheim, Groß-Rohrheim und Alsbach-Hähnlein fand im April 2022 statt. Die  Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur daraufhin am 14. Juni 2022 in Mainz durchgeführt und auf der Grundlage am 30. September 2022 den  Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellungsunterlagen (§ 21 NABEG) festgelegt.

Rückblick Bundesfachplanung (Abschnitt A)

  • Dezember 2014: Antrag auf Bundesfachplanung (Amprion)
  • Anfang 2015: Antragskonferenzen (BNetzA)
  • Sommer 2015: Festlegung Untersuchungsrahmen (BNetzA)
  • Sommer 2016: Einreichung Bundesfachplanungsunterlagen (Amprion)
  • Herbst 2017: Offenlage der Bundesfachplanungsunterlagen (BNetzA)
  • Sommer 2018: Erörterungstermin (BNetzA)
  • Januar 2019: Bundesfachplanungsentscheidung (BNetzA)

Abschnitt B: Wallstadt - Philippsburg

Der Genehmigungsabschnitt liegt im Verantwortungsbereich unseres Projektpartners  TransnetBW.

Abschnitt C1: Osterath - Rommerskirchen

Für den circa 30 Kilometer langen Genehmigungsabschnitt C hat die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2021 die Bundesfachplanungsentscheidung getroffen. Die Bundesnetzagentur folgt in ihrer Festlegung unserem Vorschlag mit der Nutzung des bestehenden Trassenraums. Er ist Planungsgrundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren. Dieses hat Amprion im Herbst 2021 beantragt.
 Schriftliche Antragskonferenz der Bundesnetzagentur (bis 14. Januar 2022)

Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bunde­snetz­agentur am 31. März 2022 einen  Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Dieser legte den Inhalt der weiteren Unter­lagen fest, die Amprion bis Herbst 2023 erstellt hat. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den umfassenden Unterlagen (§ 21 NABEG) begonnen. Bis zum 19. Januar 2024 können bei der Behörde Stellungnahmen eingereicht werden. Die Offenlage organisiert die Behörde in digitaler Form über  www.netzausbau.de/vorhaben2-c1.

DIGITALER PLANUNGSORDNER

Besonders komfortabel können sich die beteiligten Träger öffentlicher Belange und auch interessierte Anwohner*innen die Planunterlagen in einem  digitalen Planungsordner ansehen. Hier sind die umfassenden Dokumente und Karten miteinander verlinkt und übersichtlich aufbereitet.

Rückblick Bundesfachplanung (Abschnitt C)

  • Juni 2015: Antrag auf Bundesfachplanung (Amprion)
  • Januar 2016: Antragskonferenz (BNetzA)
  • Herbst 2017: Festlegung Untersuchungsrahmen (BNetzA)
  • Herbst 2018: Einreichung Bundesfachplanungsunterlagen (Amprion)
  • Dez. 2019/Jan. 2020: Offenlage der Bundesfachplanungsunterlagen (BNetzA)
  • Sommer 2020: Erörterungstermin (BNetzA)
  • Mai 2021: Bundesfachplanungsentscheidung (BNetzA)

Abschnitt D1: Koblenz - Marxheim

Für den circa 110 Kilometer langen Genehmigungsabschnitt D zwischen Weißenthurm und Riedstadt hat die Bundesnetzagentur am 16. Mai 2022 die Bundesfachplanungsentscheidung getroffen. Sie hat einen Korridor mit der Nutzung der Bestandsleitung festgelegt. Der Trassenkorridor ist Planungsgrundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren.

Für die Planfeststellung umfasst der Abschnitt D den Bereich zwischen Koblenz und Marxheim. Das Planfeststellungsverfahren hat Amprion Mitte Juni 2022 beantragt. Daraufhin fand am 19. und 20. Juli 2022 eine  Antragskonferenz in Mainz statt.

Im Nachgang hat die Bundesnetzagentur am 30. November 2022 den  Untersuchungsrahmen festgelegt. Er beschreibt den Umfang und Inhalt der von Amprion zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen (§ 21 NABEG).

Amprion informiert weiterhin transparent über den Sachstand und hat vor der Antragskonferenz der Behörde zu einer  Informationsveranstaltung eingeladen. Weitere Termine finden in Absprache mit den betroffenen Kommunen statt.

Rückblick Bundesfachplanung Abschnitt D

  • Oktober 2015: Antrag auf Bundesfachplanung (Amprion)
  • Februar 2016: Antragskonferenz (BNetzA)
  • Juli 2016: Festlegung Untersuchungsrahmen (BNetzA)
  • April 2018: Einreichung Bundesfachplanungsunterlagen (Amprion)
  • Juni-Juli 2018: Offenlage der Bundesfachplanungsunterlagen (BNetzA)
  • September 2019: Erörterungstermin (BNetzA)
  • August-November 2020: Nachbeteiligung zu den Trassenkorridoranpassungen (BNetzA)
  • Juni-Juli 2021: Erörterungstermin zur Nachbeteiligung als Online-Konsultation (BNetzA)
  • Mai 2022: Bundesfachplanungsentscheidung (BNetzA)

Abschnitt E

Für den Genehmigungsabschnitt E hat die Bundesnetzagentur am 28. Februar 2022 die  Bundesfachplanungsentscheidung getroffen. Die Bundesnetzagentur folgt in ihrer Festlegung unserem Vorschlag mit der Nutzung des bestehenden Trassenraums. Ein ein Kilometer breiter Trassenkorridor ist nun Planungsgrundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren.

Der Abschnitt E ist für die Planfeststellung in die Bereiche E1 (Rommerskirchen - Landesgrenze NRW/RLP) und E2 (Landesgrenze - Koblenz) unterteilt.

Abschnitt E1: Rommerskirchen - Landesgrenze NRW/RLP

Das Planfeststellungsverfahren für den 63 Kilometer langen Abschnitt hat Amprion Ende Mai 2022 beantragt.
Vorab hat Amprion erneut das Gespräch mit den Kreisen, Kommunen und Verbänden gesucht und eine Infoveranstaltung für Träger öffentlicher Belange durchgeführt, um die Planung frühzeitig vorzustellen und Hinweise aufzunehmen. Auch eine Dialogtour für Bürgerinnen und Bürger mit drei Bürgerinfomärkten in Frechen, Meckenheim und Bornheim fand am 8. und 9. Juni 2022 statt.

Daraufhin hat die Bundesnetzagentur am 21. Juni 2022 eine öffentliche  Antragskonferenz in Siegburg durchgeführt und daraufhin am 25. Oktober 2022 den  Untersuchungsrahmen für die Planfeststellungsunterlagen (§ 21 NABEG) festgelegt.

Abschnitt E2: Landesgrenze NRW/RLP - Koblenz

Amprion hat Ende Juli 2022 das Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur fand am 28. September in Vallendar statt. Am 15. Dezember 2022 hat die Behörde daraufhin den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellungsunterlagen festgelegt und  hier veröffentlicht.
Amprion hat im Vorfeld des Verfahrens die Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger bei  Informationsveranstaltungen über den Planungsstand informiert. Die Bürger-Infomärkte fanden am 14. und 15. September 2022 in Koblenz, Andernach und Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.

Rückblick Bundesfachplanung (Abschnitt E)

  • Dezember 2015: Antrag auf Bundesfachplanung (Amprion)
  • April 2016: Antragskonferenz (BNetzA)
  • August 2018: Festlegung Untersuchungsrahmen (BNetzA)
  • November 2019: Einreichung Bundesfachplanungsunterlagen (Amprion)
  • Januar 2020: Vollständigkeitsbestätigung der Unterlagen (BNetzA)
  • Februar – März 2020: Offenlage der Bundesfachplanungsunterlagen (BNetzA)
  • September 2020: Erörterungstermin (BNetzA)
  • Februar 2022: Bundesfachplanungsentscheidung (BNetzA)