Bundesfachplanung
Nach Amprions Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG) hat die Bundesnetzagentur in der Region des jeweiligen Genehmigungsabschnitts eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt und den Untersuchungsrahmen (§ 7 NABEG) festgelegt. Sie gibt damit vor, welche Unterlagen Amprion für das Verfahren vorlegen muss. Auf Basis dieser Unterlagen (§ 8 NABEG) fand die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Die Transparenz der Planung sowie der Austausch mit den Kommunen, Verbänden und Bürgern sind Amprion sehr wichtig. In Begleitung der Bundesfachplanung bietet Amprion stets vor den formellen Beteiligungsmöglichkeiten öffentliche Informationsveranstaltungen für Bürger an.
Zusammenfassung zum Antrag auf Bundesfachplanung (§6 NABEG) für den Abschnitt Riedstadt-Wallstadt
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Zusammenfassung zum Antrag auf Bundesfachplanung (§6 NABEG) für den Abschnitt Osterath-Rommerskirchen
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Zusammenfassung zum Antrag auf Bundesfachplanung (§6 NABEG) für den Abschnitt Weißenthurm-Riedstadt
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Zusammenfassung zum Antrag auf Bundesfachplanung (§6 NABEG) für den Abschnitt Rommerskirchen – Weißenthurm
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