Abschnitt A: Riedstadt-Wallstadt

Antragsunterlagen § 6 NABEG:

Unterlagen § 8 NABEG:

Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

Die Bundesnetzagentur hat am 16. Januar 2019 den Trassenkorridor für den Abschnitt A festgelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen. Die Bundesnetzagentur erwartet aufgrund der von Amprion vorgelegten Ergebnisse und nach eigenen Untersuchungen auf Bundesfachplanungsebene keine erheblichen Umweltauswirkungen.