Koblenz - Marxheim

Nutzung der bestehenden Maste

Für den nächsten Verfahrensschritt der Planfeststellung haben wir das Projekt in kürzere, technisch sinnvolle Abschnitte eingeteilt. Abschnitt D wird künftig den 77,5 Kilometer langen Bereich zwischen Koblenz und Hofheim-Marxheim umfassen.
Wir sehen für die Gleichstromverbindung Ultranet weiterhin vor, eine bestehende Freileitung mitzunutzen.
Auf der Strecke können 181 der 226 - also rund 80 Prozent - der bestehenden Strommaste ohne bauliche Veränderungen genutzt werden. Nach heutigem Planungsstand sollen nur 37 Maste erhöht und acht Maste ersetzt werden. Lediglich die Isolatoren des bestehenden Stromkreises werden an allen Masten angepasst und die vorhandenen Leiterseile in verschiedenen kurzen Abschnitten getauscht.

Vorschläge zur Veränderung der Trassenführung innerhalb des festgelegten Trassenkorridors, die zur Prüfung von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden, untersucht Amprion im folgenden Planfeststellungsverfahren.
Den Antrag hat Amprion Mitte Juni gestellt. Am 19. und 29. Juli 2022 fand daraufhin die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur statt. Im Vorfeld informierte Amprion am 22. Juni 2022 über den Sachstand bei einer digitalen Infoveranstaltung. Weitere Termine werden in Rücksprache mit den Kommunen angeboten.

Am 30. November 2022 hat die Bundesnetzagentur den  Untersuchungsrahmen veröffentlicht. Er beschreibt den Inhalt und Umfang der von Amprion zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG.