Koblenz - Marxheim

Nutzung der bestehenden Maste

In dem 77,5 Kilometer langen Planungsabschnitt zwischen Koblenz und Hofheim-Marxheim wollen wir eine bestehende Freileitung mitnutzen.

Das Planfeststellungsverfahren läuft; der nicht öffentliche Erörterungstermin findet Anfang Juni 2025 in Waldems statt.

Was ändert sich?

Auf der Strecke können 181 der 226 - also rund 80 Prozent - der bestehenden Strommaste ohne bauliche Veränderungen genutzt werden. Nur 37 Maste sollen erhöht und sieben Maste ersetzt werden. Lediglich die Isolatoren des bestehenden Stromkreises werden an allen Masten angepasst und die vorhandenen Leiterseile in verschiedenen kurzen Abschnitten getauscht.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss hat Amprion Mitte Juni 2022 gestellt. Am 19. und 29. Juli 2022 fand daraufhin die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur statt. Im Vorfeld informierte Amprion am 22. Juni 2022 über den Sachstand bei einer digitalen Infoveranstaltung.

Am 30. November 2022 hat die Bundesnetzagentur den  Untersuchungsrahmen veröffentlicht. Er beschreibt den Inhalt und Umfang der von Amprion zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG.

Auf dieser Basis hat Amprion die Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG erstellt und fristgerecht am 29. Mai 2024 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Unterlagen hat die Behörde auf  netzausbau.de/vorhaben2 mit Fristen für Stellungnahmen veröffentlicht. Während der Offenlage der Unterlagen hat Amprion ergänzend eine  Bürgersprechstunde für individuelle Rückfragen zu den Unterlagen durchgeführt und vorab die Träger öffentlicher Belange über den Planungsstand.