Koblenz - Marxheim

Nutzung der bestehenden Maste

Für das Planfeststellungsverfahren haben wir das Projekt in kürzere, technisch sinnvolle Abschnitte eingeteilt. Abschnitt D wird künftig den 77,5 Kilometer langen Bereich zwischen Koblenz und Hofheim-Marxheim umfassen.
Wir sehen für die Gleichstromverbindung Ultranet weiterhin vor, eine bestehende Freileitung mitzunutzen.
Auf der Strecke können 181 der 226 - also rund 80 Prozent - der bestehenden Strommaste ohne bauliche Veränderungen genutzt werden. Nach heutigem Planungsstand sollen nur 37 Maste erhöht und sieben Maste ersetzt werden. Lediglich die Isolatoren des bestehenden Stromkreises werden an allen Masten angepasst und die vorhandenen Leiterseile in verschiedenen kurzen Abschnitten getauscht.

Vorschläge zur Veränderung der Trassenführung innerhalb des festgelegten Trassenkorridors, die zur Prüfung von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden, untersucht Amprion im folgenden Planfeststellungsverfahren.
Den Antrag hat Amprion Mitte Juni gestellt. Am 19. und 29. Juli 2022 fand daraufhin die Antragskonferenz der Bundesnetzagentur statt. Im Vorfeld informierte Amprion am 22. Juni 2022 über den Sachstand bei einer digitalen Infoveranstaltung.

Am 30. November 2022 hat die Bundesnetzagentur den  Untersuchungsrahmen veröffentlicht. Er beschreibt den Inhalt und Umfang der von Amprion zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG.

Auf dieser Basis hat Amprion die Planfeststellungsunterlagen nach § 21 NABEG erstellt und fristgerecht am 29. Mai 2024 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Unterlagen hat die Behörde auf  netzausbau.de/vorhaben2 veröffentlicht. Stellungnahmen können dort bis 16. August 2024 eingereicht werden.

Amprion bietet zudem die Einsicht der Unterlagen komfortabel über einen  digitalen Planungsordner an. Während der Offenlage der Unterlagen führt Amprion eine  Bürgersprechstunde für individuelle Rückfragen zu den Unterlagen durch und informiert vorab die Träger öffentlicher Belange über den Planungsstand.